Ist Ihr Aufenthalt in unserem Haus vorab geplant worden?
Dann führt Sie der erste Weg zur "Aufnahme" in der Eingangshalle, direkt rechts neben dem Haupteingang. Dort helfen wir Ihnen, alle für die Aufnahme notwendigen Formalitäten zu erledigen.
Ist Ihr Aufenthalt in unserem Haus geplant, bringen Sie bitte den Einweisungsschein mit. Diesen bekommen Sie von Ihrem behandelndem Arzt.
Für die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse bitten wir Sie ebenfalls Ihre Versicherungskarte Ihrer Krankenkasse mitzubringen.
Das "Herzstück" ist der Behandlungsvertrag, den Sie mit unserem Haus abschließen. Besteht eine Krankenversicherung, so wird Ihre Krankenkasse entsprechend den Vereinbarungen, die Sie mit ihr getroffen haben, für die Kosten der Behandlung aufkommen. Leistungen, die Sie über die Vereinbarungen hinaus in Anspruch nehmen, sogenannte Wahlleistungen, müssen von Ihnen selbst getragen werden.
Teil des Patientenvertrages ist seit April 2013 das Patientenarmband. Dies dient Ihrer Identifikation in unserem Haus. Sie können jederzeit die Einverständniserklärung dazu wiederrufen. Ausführliche Informationen zum Thema Patientenarmband finden sie hier.
Für alle gesetzlich Krankenversicherten nach Vollendung des 18. Lebensjahres besteht die Pflicht, sich an den anfallenden Behandlungskosten in Höhe von 10 € pro Tag (maximal 28 Tage pro Kalenderjahr) zu beteiligen. Die Eigenbeteiligung zahlen Sie bitte am Entlassungstag entweder in bar oder mit Ihrer EC-Karte
in unserer Patientenaufnahme (an unserer Hauptkasse, direkt neben der
Anmeldung) im Eingangsbereich. Es ist auch möglich, den fälligen Betrag nachträglich zu überweisen.
Die Zuzahlungspflicht besteht nicht
Wir freuen uns, wenn es Ihnen wieder besser geht und Sie das Krankenhaus verlassen können. Den Zeitpunkt für die Entlassung bestimmt Ihr Arzt. Bei einer Entlassung auf eigenen Wunsch übernehmen Sie selbst die Verantwortung für mögliche Risiken.
Wenn Sie packen, vergessen Sie bitte nicht Ihre persönlichen Gegenstände und Wertsachen. Falls Sie Hilfsmittel des Krankenhauses (z.B. Gehhilfen, Rollstuhl etc.) während Ihres Aufenthalts genutzt haben, geben Sie diese bitte zurück.
In der Regel werden Sie vormittags entlassen. Sie erhalten auf Ihrer Station einen Entlassungsbrief mit Ihren Angaben zur Diagnose und weiteren Behandlung, den Sie an Ihren Haus- oder Facharzt weitergeben sollten.
Das Restguthaben sowie der Pfandbetrag auf ihrer Telefonkarte werden an den Automaten in der Halle erstattet. Mit dem Entlassungstag erlischt automatisch auch die Funktion der Telefonkarte. Diese kann bei erneuten Aufenthalten nicht reaktiviert werden. Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Mitarbeiter der Patientenaufnahme oder Information.
Die Eigenbeteiligung zahlen Sie bitte am Entlassungstag entweder in bar oder mit Ihrer EC-Karte in unserer Patientenaufnahme (Hauptkasse, direkt neben der Anmeldung) im Eingangsbereich. Es ist auch möglich, den fälligen Betrag nachträglich zu überweisen.
Liebe Patientin, lieber Patient,
schon bei Ihrer Aufnahme denken wir daran, dass Sie auch nach Ihrem Krankenhausaufenthalt bestens versorgt werden.
Daher haben wir alle wichtigen Informationen über die Regelung Ihrer weiteren Versorgung hier für Sie zusammengestellt.
Bei Rückfragen oder für weitere Informationen können Sie sich gerne an einen Ansprechpartner bei uns vor Ort wenden.
Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch z. B. Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein.
Das Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus vorzubereiten. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren. Dazu stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein. Ist es für die unmittelbare Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich, können in begrenztem Umfang auch Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie und Häusliche Krankenpflege verordnet oder die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Bei Bedarf wird das Entlassmanagement auch durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt.
Die Patienten werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das Krankenhaus informiert und beraten. Alle geplanten Maßnahmen werden mit ihnen abgestimmt. Wenn die Patienten es wünschen, werden ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzugezogen.
Das Gesetz schreibt vor, dass für die Durchführung eines Entlassmanagements und die Unterstützung durch die Kranken-/Pflegekasse hierbei die Einwilligung der Patienten in schriftlicher Form vorliegen muss.
Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus Kontakt z. B. zu Ärzten, Heilmittelerbringern (z. B. Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten) oder Lieferanten von Hilfsmitteln und/oder zu der Kranken- oder Pflegekasse der Patienten aufnehmen muss. Dann kann es notwendig sein, die Patientendaten zu diesem Zweck an diese Beteiligten zu übermitteln. Dies setzt jedoch die schriftliche Einwilligung der Patienten voraus. Diese kann mittels der beigefügten Einwilligungserklärung erfolgen, mit der die Patienten ihre Zustimmung zum Entlassmanagement und der damit verbundenen Datenübermittlung ebenso erklären können wie zur Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse sowie der damit verbundenen Datenübermittlung.
Krankenhäuser können Aufgaben des Entlassmanagements an niedergelassene Ärzte bzw. Einrichtungen oder ermächtigte Ärzte bzw. Einrichtungen übertragen. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber vorgesehen. Sollte diese Form des Entlassmanagements speziell für die ggf. erforderliche Anschlussversorgung in Frage kommen, werden die Patienten gesondert informiert und um die diesbezügliche Einwilligung gebeten.
Die Einwilligung ist freiwillig. Wenn die Patienten kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken-/Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen sie keine Einwilligung. Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.
Haben die Patienten bereits in die Durchführung des Entlassmanagements schriftlich eingewilligt, möchten die Einwilligung jedoch zurücknehmen, können sie diese jederzeit schriftlich widerrufen.
Der Widerruf gilt allerdings erst ab dem Zeitpunkt, zu dem dieser beim Krankenhaus bzw. der Kranken-/Pflegekasse eingeht. Er hat keine Rückwirkung. Die Verarbeitung Ihrer Daten bis zu diesem Zeitpunkt bleibt rechtmäßig.
Je nach Widerruf kann trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt werden oder dieses nicht durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt werden. Dies kann dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass ein Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.
Bei Rückfragen zum Entlassmanagement geben das Krankenhaus oder die Kranken-/Pflegekasse gern weitere Auskünfte.
Liebe Anschlussversorger,
sollten
Sie Fragen zu einer Verordnung oder der Anschlussbehandlung eines Patienten nach
der Entlassung aus unserem Haus haben, finden Sie im folgenden eine Liste der
Telefonnummern der Stationen, die Sie bei Rückfragen kontaktieren können.
Falls
Ihnen die entlassende Station nicht bekannt sein sollte, kontaktieren Sie bitte
unsere Zentrale unter der Telefonnummer +49 (0) 651 208-0, die Sie gerne
entsprechend weiterverbindet. Bitte halten Sie für Rückfragen Name und
Geburtsdatum des Patienten sowie die Fallnummer (1720…), bereit und geben Sie
an, dass es sich um einen Frage zum Entlassmanagement
handelt.
Wir freuen
uns, Ihnen weiterhelfen zu können.
Hier finden Sie die Einwilligungserklärung und die Patienteninformation zum Download: